Corona-Notmaßnahmen: Abstimmung zum Bevölkerungsschutzgesetz

Die Frage, wie weit der Staat bei der Pandemie-Bekämpfung gehen darf, treibt die Bürger zurecht auf die Straße. Zufrieden ist derzeit kaum jemand: Die einen wollen endlich einheitliche Bundesregelungen sehen, anderen sind die Maßnahmen nicht hart genug, vielen gehen sie zu weit. Als Bundestagsabgeordneter muss ich hier die Nerven bewahren und eine Entscheidung treffen. Um es deutlich zu sagen: In diesem Fall ging es mir darum, das Schlimmste zu verhindern.

Als der erste Entwurf für das geänderte Infektionsschutzgesetz vorlag, war für mich ziemlich schnell klar: Das trage ich so nicht mit. Im ersten Entwurf hätte sich der Bundestag quasi selbst entmachtet und der Bundesregierung einen Blankoscheck ausgestellt. Gemeinsam mit anderen Kritikern in meiner Fraktion habe ich mich daraufhin mit Hochdruck für entscheidende Änderungen eingesetzt – mit Erfolg: Wir haben beispielsweise eine Befristung der Notbremsen-Maßnahmen durchgesetzt, aber auch, dass Rechtsverordnungen nur mit aktiver Zustimmung des Deutschen Bundestags erlassen werden können. Außerdem haben wir für den Einzelhandel durchsetzen können, dass „Click & Collect“ oder „Click, Test & Meet“ weiter umgesetzt werden können. Am Ende stand ein Gesetz, das mit dem ursprünglichen Entwurf nicht mehr viel gemein hatte.

Ein großer Knackpunkt ist für mich allerdings geblieben: Die Fokussierung auf die Inzidenzwerte. Hier erwarte ich, dass bei einer kommenden Infektionsschutznovelle weitere Parameter, insbesondere die Auslastung des Gesundheitssystems, berücksichtigt werden. Andernfalls werde ich der Novelle nicht zustimmen.

In meiner Protokollerklärung habe ich das so zum Ausdruck gebracht:

21_04_21_ErklGO Infektionsschutzgesetz


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